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Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsbereich

a.) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Füchslein fein erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

b.) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Füchslein fein sie schriftlich bestätigt.

 

c.) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

 

2. Preise / Angebot

a. ) Die im Angebot von Füchslein fein genannten Preise gelten als verbindlich, sofern die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Paket-Preis inkl. einer Bildlizenz, weitere Bildlizenzen: € 10,- pro Bild. Aufwand für Korrekturen, der über die veranschlagte Stundenanzahl hinausgeht, wird pro Std. verrechnet (€ 49,-/Arbeitsstunde). Das Design des Pakets "Feines zu Beginn" wird für alle weiteren Drucksorten übernommen. Paket-Preise gelten als Pauschalpreise. Zusatzleistungen sind nur in Kombination mit einem Paket buchbar. Preise der Pakete "Feines für den Tag BASIS & Premium" , sowie "Feines nach dem Fest" nur in Kombination mit Paket "Feines zu Beginn" gültig.

 

b.) Die Preise von Füchslein fein schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

 

c.) Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung durch Füchslein fein verbindlich.

 

d.) Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber werden verrechnet, soweit sie den angebotenen Umfang überschreiten. Als solche nachträglichen Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die wegen geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Vorlage verlangt werden. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

 

e.) Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen sind in den Paketpreisen inkludiert. Alle Sonderwünsche, wie z. B. Anfertigung von Mustern oder Konfektionieren der Druckarbeit werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe gehen mit Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

 

f.) Die Kosten der mit dem Auftrag notwendigerweise verbundenen Datenübertragungen sind in den Angebotspreisen enthalten. Übertragene Daten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Richtigkeit hin zu kontrollieren.

g.) Füchslein fein fakturiert die Leistungen binnen einer Frist von 2 Wochen  ab dem Tag der Lieferung.

 

3. Zahlungsbedingungen

a.) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

 

b.) Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

 

 

4. Zahlungsverzug

a.) Ist der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so steht Füchslein fein das Recht zu, sofortige Zahlung zu verlangen und die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Weiters hat Füchslein fein das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware vor Zahlungseingang zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen Füchselin fein auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

 

b.) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in der Höhe von 4 % zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

c.) Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die, sich in der Höhe begrenzt, aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.

 

5. Lieferzeit

 

Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden. Bei vereinbartem Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (z. B. Zur Verfügungsstellung aller relevanten Inhalte, Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Freigabe der Daten, Lieferungen Dritter) aller Beteiligten und deren Termine festzulegen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet Füchslein fein nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen durch den Auftraggeber. Darüber hinaus hat Füchslein fein einen Anspruch auf Ersatz der ihr daraus entstehenden Kosten.

 

6. Lieferung

Lieferungen auf postalischem Weg erfolgen ab Firmensitz von Füchslein fein auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, an die vom Auftraggeber bestimmte Lieferadresse. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen und sind im Angebotspreis nicht enthalten. Beim Versand durch Dritte geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat.

 

7. Annahmeverzug

a.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereit gestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als Übernommen und damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

 

b.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferungsunmöglichkeit die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern.

8. Satz- und Druckfehler / Korrekturen / Beanstandungen

a.) Fehler, deren Verschulden bei Füchslein fein liegen werden bis zur Druckfreigabe kostenfrei berichtigt.

 

b.) Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die jeweils letzte Ausgabe des Duden maßgebend, soweit es nicht anders ausdrücklich vom Auftraggeber bei Auftragserteilung gewünscht wird.

c.) Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt die erst in den sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

 

d.) Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung an Füchslein fein zu melden. Versteckte Mängel müssen binnen 3 Werktagen nach Entdecken bei Füchslein fein geltend gemacht werden. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu Beweisen.

 

e.) Bei berechtigten Beanstandungen ist Füchslein fein zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Füchslein fein fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

f.) Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

 

g) Bei farbigen Produktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom ausgewählten Original-Farbton nicht beanstandet werden. Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt eines digitalen genormten, zertifizierten und kalibrierten Proofs zur Druckreiferklärung vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste zusätzlich ein kostenpflichtiger Andruck erstellt werden, und zertifizierter Bedruckstoff verwendet wird.

 

h.) Füchslein fein haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind.

Füchslein fein haftet nur für Schäden, die durch eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

 

 

9. Beigestellte Materialien und Daten

a.) Für beigestellte Daten, Material oder Druckpapier haftet der Auftraggeber. Füchslein fein übernimmt keinerlei Haftung für das dadurch entstehende Produkt, soweit dieses durch diese Daten determiniert ist. Beigestellte Daten, Material oder Druckpapier sind von Füchslein fein auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls der Auftraggeber zu warnen. In allen anderen Fällen ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen.

 

b.) Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z. B. Computerausdrucke, Digital- Proofs) sind nicht farbverbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind.

 

c.) Bei vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Daten erfolgt die Bearbeitung dieser Daten nur auf ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers. Füchslein fein übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit dieser von Dritten bereitgestellten Daten.

 

d.) Füchslein fein ist berechtigt, alle mit der Prüfung und Lagerung des beigestellten Materials verbundenen Kosten zu berechnen.

 

10. Urheberrecht

a.) Insoweit Füchslein fein selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Lieferung nur das Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand von Füchslein fein. Füchslein fein steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u. ä.) und Druckerzeugnisse zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Füchslein fein ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken.

 

b.) Füchslein fein ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.

 

c.) Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Bildmaterial beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber Füchslein fein zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist. Er hat Füchslein fein dazu sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Füchslein fein sichert dem Auftraggeber zu, dass sie diese Schriften bzw. Bilddaten nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwendet.

 

d.) Vom Auftraggeber bereitgestellte Schriften oder Bildmaterial: Der Auftraggeber ist verpflichtet, Füchslein fein gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Füchslein fein muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen.

 

11. Anzuwendendes Recht & Erfüllungsort / Gerichtsstand

a.) Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung, einschließlich des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

b.) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über alle Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen ist der Sitz von Füchslein fein.

 

c.) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

d.) Alle Auftragsabmachungen einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

© 2019 Füchslein Fein

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